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Sneakernews

Nike hat sich den Air Jordan 1 offiziell als Markenzeichen schützen lassen

14. Juni 2021 21:43
Nike hat sich den Air Jordan 1 offiziell als Markenzeichen schützen lassen
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Wohl kaum ein Sneaker ist so ikonisch wie der Air Jordan 1! 35 Jahre nach der ersten Erscheinung eines Jordan 1, erhielt Nike nun vom United States Patent and Trademark Office ein Patent auf das Design der Silhouette. Aber was genau können sie damit machen und wie wird das die Sneakerwelt verändern? Diese Fragen wollen wir heute beantworten, liebe Community.

Kopien vom Air Jordan 1 gehören damit der Vergangenheit an

1985 wurde mit dem Jordan 1 High wurde eine der berühmtesten Silhouetten der Jordan Brand erstmals veröffentlicht. Schnell wurde der Look dann auch eines der meistkopierten Sneaker-Designs. Große Ketten wie K-Mart und Target brachten Sneaker heraus, die dem ersten Air Jordan 1 verdächtig ähnlich sahen. Nike selber hat sogar ebenfalls einen günstigeren Air Jordan 1 designed, den Air Jordan 1 KO. KO steht dabei auch für Knock Off.

Jordan 1 KO

Heute, im Jahre 2021 und damit 35 Jahre später, ist der Air Jordan 1 wieder beliebt wie nie und es sind viele Bootlegs und Remakes des Modells im Umlauf. Aus diesem Grund hat sich Nike den Air Jordan 1 nun offiziell als Markenzeichen schützen lassen.

Wie ihr auf den Bildern unten beispielhaft sehen könnt, werden viele Sneaker hergestellt, die wie der Air Jordan 1 aussehen. Oft werden dabei nur das Branding am Knöchel und natürlich der Swoosh in ein anderes Symbol oder einen anderen Text geändert.

NiceKicks

Mehr Infos über den Jordan 1 bekommt ihr übrigens in unseren Sneaker News.

Der Trademark Prozess von Nike

Am 31. Juli 2020 meldete Nike eine Marke für den Air Jordan 1 High, Low und Low SE an. Im Dezember 2020 wurde das Werk veröffentlicht und es gab dann 30 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Antrag zu erheben. Am letzten Tag dieser 30 Tage reichten die Anwälte von Vans aber eine Verlängerung gegen die Trademark der drei Jordan 1-Versionen ein. Damit hatten sie noch weitere 90 Tage Zeit, um gegen die drei Anmeldungen Einspruch einzulegen. Allerdings hat Vans in diesen 90 Tagen dann doch keinen Einspruch erhoben und so ist die Marke für den Jordan 1 High, Low und Low SE nun genehmigt und offiziell. Aber was ist dabei für Nike alles drin?

Trademark Air Jordan 1

Was bedeutet es für Nike, dass das Design des Jordan 1 jetzt geschützt ist?

Zunächst einmal kann sich die Swoosh Brand nun an den amerikanischen Zoll wenden, sodass Customs and Border Protection helfen kann, Waren zu beschlagnahmen, die diese Trademark verletzen. Im Klartext heißt das: Produkte, die dem Air Jordan 1 zu sehr ähneln, können beschlagnahmt werden und somit nicht mehr verkauft werden.

Dazu kann Nike nun viel leichter rechtliche Fälle bestreiten, die ihre Trademark, sprich das Design der drei Jordan Varianten verletzen. Da es eine offizielle Marke gibt, ist es für andere Parteien viel schwieriger und teurer, sich zu verteidigen.

Schließlich hat Nike nun auch Anspruch auf dreifachen Schadensersatz, wenn das Gericht feststellt, dass eine Partei seine Marke dennoch vorsätzlich verletzt hat.

Zu guter Letzt kann die Brand nun auch gegen Raubkopierer auf Websites wie Alibaba, Aliexpres und Ebay vorgehen. Bisher war dies nicht möglich, da der Swoosh oder andere Brandings auf dem Produktbild oft weggelassen wurden und das eigentliche Produkt aber diese Merkmale aufwies, weshalb niemand belangt werden konnte. Jetzt kann Nike auch diese Fälle leichter anfechten.

Trademark Air Jordan 1
Trademark Air Jordan 1

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